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Die Zürcher Eingliederung setzt sich zum Ziel, intellektuell schwächer begabten Jugendlichen
eine manuelle Allgemeinbildung zu vermitteln um, ihnen damit eine berufliche Perspektive
zu bieten. Die Zürcher Eingliederung bietet rund 130 Ausbildungs-, Arbeits- und Wohnplätze an,
ist vom Bundesamt für Sozialversicherungen und dem
Zürcherischen Amt für Soziales und Sicherheit anerkannt und seit 2002 zertifiziert.
Mit der Gründung der Schweizerischen Invalidenversicherung im Jahre 1960 sind in
unserem Lande erfreulicherweise zahlreiche Sonderschulen und Sonderschulheime
für geistig behinderte Kinder entstanden. Wenn diese im Alter von 16 oder 18 Jahren
ihre Schule verlassen, stellt sich die Frage nach ihrer Integration in Gesellschaft und
Erwerbsleben. Sie haben Anspruch auf eine berufliche Ausbildung, mit dem Ziel, später
für ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft einen Beitrag zu leisten und nicht als
jugendliche Rentner ein untätiges Leben zu verbringen.
Immer noch gilt beim Bundesamt für Sozialversicherung, der Dachorganisation der IV,
der Grundsatz: "Eingliederung kommt vor Rente". Auf diesem Felde besteht auch heute noch Nachholbedarf.
Georg Müller
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